Die ZDPol als zentrale Vergabestelle führt in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU zum Stichtag 18. April 2017 verpflichtend die elektronische Vergabe ein.
Das heißt:
elektronische Bereitstellung der Vergabe– und Vertragsunterlagen
elektronische Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle
elektronische Angebote durch elektronische Signatur
Vorteile der E-Vergabe: