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Elektronische Vergabe

Die ZDPol als zentrale Vergabestelle führt in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU zum Stichtag 18. April 2017 verpflichtend die elektronische Vergabe ein.


Das heißt:
elektronische Bereitstellung der Vergabe– und Vertragsunterlagen
elektronische Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle
elektronische Angebote durch elektronische Signatur

Vorteile der E-Vergabe:

  • Zeit– und Kostenersparnis
  • räumliche Unabhängigkeit
  • Erhöhung von Transparenz
  • Minimierung von formellen Fehlern